Liebe Frau Krüger,
vielen Dank für die Klarstellung.
Nach den geltenden Anforderungen ist die Darreichungsform ein verpflichtender Bestandteil des Rezeptdrucks. Da wir uns strikt an diese Vorgaben halten müssen, können wir an dieser Stelle leider keine Option zum Ausblenden anbieten.
Herzliche Grüße
