Geht es um die Hausarztverträge (HzV) oder um die Facharztverträge (FaV)?
Bei HzV-Verträgen werden die Leistungen immer dem Betreuarzt vergütet – unabhängig davon, welcher Leistungserbringer in der Abrechnung eingetragen ist.
Bei FaV-Verträgen erfolgt die Vergütung hingegen an den Arzt, für den die jeweilige Abrechnung erstellt wurde. Da es im FaV-Programm jedoch keine feste Patienten-Betreuarzt-Bindung gibt, kann ein Patient mehrere Teilnahmen haben.
Wenn der Wunsch besteht, im FaV nur einen abrechnenden Arzt zu haben, gibt es folgende Möglichkeiten:
Einheitliche FaV-VP-ID verwenden
Bei allen teilnehmenden Ärzten wird dieselbe FaV-VP-ID hinterlegt.
Es werden zwar mehrere Abrechnungen erstellt, die Vergütung erfolgt jedoch ausschließlich an den Arzt mit der hinterlegten VP-ID.
Verträge bei allen anderen Ärzten deaktivieren
Die FaV-Verträge werden bei allen Ärzten außer einem deaktiviert.
Einen „Pseudoarzt“ anlegen
Es wird ein zusätzlicher Arzt angelegt, über den ausschließlich die FaV-Abrechnung läuft.
In den Fällen 2 und 3 müssen alle bestehenden Patiententeilnahmen beendet und anschließend neu mit dem gewünschten Betreuarzt angelegt werden.