Lutz Müller
Wir möchten bei HzV-Patienten Ziffern das Vorquartal betreffend nachträglich abrechnen. Der HzV-Schein aus dem Vorquartal kann aber nicht mehr bearbeitet (ergänzt) werden.
Muss ich einen neuen Schein für das Vorquartal anlegen und wird dieser dann automatisch am Quartalsende abgerechnet oder kann ich den alten Schein abändern und diesen nochmal abrechnen lassen?
Tatiana Pavlyukevich
Ob Sie die bereits abgerechneten Scheine erneut verwenden können, hängt davon ab, wie Sie das Nachreichen mit der HÄVG abgestimmt haben.
Wenn Sie die Abrechnung aus dem Vorquartal noch einmal übertragen dürfen, wenden Sie sich bitte an den Zollsoft-Support, damit ein Support-Mitarbeiter die Abrechnung zurücksetzt. Anschließend können Sie die Leistungen nachdokumentieren.
Ist dies nicht möglich, legen Sie bitte einen neuen Schein an und dokumentieren Sie die Leistungen auf diesem neuen Schein.
Die Scheine können entweder separat abgerechnet werden (Vertrag und Quartal entsprechend auswählen) oder sie werden mit der Abrechnung des aktuellen Quartals als Nachzügler exportiert.
Bitte beachten Sie, dass für das Anlegen eines Scheins für das Vorquartal sowie für die Nachdokumentation der Leistungen das Karteidatum (unten links) entsprechend zurückdatiert werden muss.