Moin,
bei mir werden die gesetzten Ziffern 01648 als ungültig / nicht zulässig bewertet...,
Die Leistung 01648 ("Zusatzpauschale ePA-Erstbefüllung") vom 08.01.2026 sollte so nicht abgerechnet werden: Die Leistung 01648 ist zum Abrechnungszeitpunkt nicht mehr gültig.
obwohl die KBV und GKV-Spitzenverband sich auf eine Verlängerung der Ziffer bis zum 30.06.2026 geeinigt hatten:
https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2025/11-27/ab-januar-weiterhin-mehr-als-elf-euro-fuer-epa-erstbefuellung