Klaus Schlotthauer
Moin,
ich beschäftiige mich gerade mit der Hybrid-DRG Groupierung mit Grouper und Vorlagen. Dabei ist mir aufgefallen, dass nach Hybrid-DRG Fall anlage über den Grouper die Seitendifferenzierung nicht mehr möglich ist (ausgegraut/nicht anklickbar).
Ebenso wenn ich über die Aktionskette die Hybrdi-DRG anlege (über Vorlage)
Das sollte allerdings machbar sein.
Bitte um Korrektur
Herzlichen Dank
Robert Löffler
Hallo Herr Schlotthauser,
soweit ich es nachvollziehen kann, sind sie hier über einen Bug des Groupers gestolpert. Dort lässt sich auch für OPS-Codes, für welche keine Seitenlokalisation vorgesehen ist (z.B. 5-897.0), eine Seitenlokalisation eintragen. Diese wird im Anschluss fälschlicherweise auch auf den Fall übertragen, und kann wie von Ihnen beschrieben dort dann nicht mehr geändert/gelöscht werden. Der Fehler ist hier aber eher, dass das Grouper-Interface überhaupt die Auswahl einer Seitenlokalisation zulässt.
Danke für ihre Meldung, wir werden das zeitnah beheben.
Viele Grüße
Klaus Schlotthauer
hallo Herr Löffler,
Danke für die Nachricht...
Toll wäre es, wenn über den Grouper auch der Untersucher/Leistungserbringer gleich in die OPS eingetragen wird. Damit müsste ich nicht alle OPS anklicken und den Leistungserbringer festlegen, obwohl dieser bereits in den Grunddaten beim Anlegen der Hybrid DRGs angegeben wird.
Auch müsste bei Nutzung der Aktionsketten Aktion "Hybrid-DRG anlegen" ebenfalls die Lokalisation und Leistungserbringer auswählbar sein...wahrscheinliich müssten die Vorlagen dies auch zulassen (aktuell kann in den Vorlagen ebenfalls nicht die Lokalisation gespeichert werden)
Übrigens wird ein Fehler beim Abrechnen herausgegebn, wenn B (beidseits) angegeben wird. Ist das so gewollt?
Herzliche Grüße
Robert Löffler
Hallo Herr Schlotthauer,
die Seitenlokalisation direkt in den Vorlagen zu hinterlegen ist ein Feature, welches bereits bei uns auf der ToDo-Liste steht, zugegebenermaßen allerdings eher weiter unten. Bei Verwendung der Aktionskette sollte allerdings zumindest der aktuelle Leistungserbringer automatisch gesetzt und die Seitenlokalisation über einen Dialog abgefragt werden. Analog zum manuellen Auswählen der Vorlage ... Ein fehlender Leistungserbringer ist für die Abrechnung allerdings auch nicht zwingend notwendig, dieser dient ausschließlich als praxisinterne Information. An die KV (oder alternative Abrechnungsdienstleister) wird lediglich der "Gesamtabrechner" aus den Falldetails übertragen.
Die Seitenlokalisation "B" ist seit dem 1.1.2026 nicht mehr zulässig, entsprechende Eingriffe müssen ab diesem Jahr mit zwei separaten OPS-Codes mit den lokalisationen "L" und "R" dokumentiert werden. (Den Sinn dieser Änderung kann ich Ihnen allerdings auch nicht verraten.)
Viele Grüße