Katharina Kraus
Hallo zusammen,
ich suche nach einem Kommando für die ePA-Berechtigung. Wir sind eine Praxengemeinschaft zweier Allgemeinmediziner*innen und haben keine "festen" Anmeldungen je Praxis, die Patient*innen können sich an jedem Anmeldungsplatz für jede Praxis anmelden. Wir versuchen schon, die Karten an beiden Arbeitsplätzen zu stecken, damit jeder die ePA-Berechtigung hat, das geht aber verständlicherweise teilweise unter und wird vergessen.
Ich würde gerne eine Aktionskette starten, die anzeigt, wenn die Berechtigung am konkreten Arbeitsplatz nicht gegeben ist, damit wir dran denken, die Karte nochmal einzulesen.
Weiß jemand Rat?
Herzlichen Dank!
Jacqueline Geis
Hallo,
wenn Sie eine Praxisgemeinschaft sind, sollte es eigentlich nicht so sein, dass beide Praxen Zugriff auf die ePA bekommen, wenn der Patient nur bei einer Praxis in Behandlung ist. Soll die ePA an der Anmeldung für die Mitarbeiter an beiden Plätzen einsehbar sein oder gibt es hier das Problem, dass der Zugriff für die "falsche" Praxis erteilt wird? Hier sollte man gegebenenfalls einmal auf Ihre TI Konfiguration schauen, ob alles korrekt eingestellt ist, dass der Zugriff auch für die korrekte SMC-B erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Geis
Katharina Kraus
Hallo Frau Geis,
die ePA soll für die Mitarbeiterinnen an beiden Plätzen einsehbar sein und es gibt zusätzlich das Problem, dass dann der Zugriff für die "falsche" Praxis erteilt wird. Wir haben halt pro Arbeitsplatz nur eine SMCB im Lesegerät, also "links" meine, "rechts" die vom Kollegen.
Herzliche Grüße!
Jacqueline Geis
Beim Kartestecken sollte gewählt werden für welche SMC-B der Zugriff erfolgen soll bzw für welchen Mandanten die eGK grundsätzlich gesteckt wird. Es ist nicht korrekt, dass beide Praxen auf die ePA Zugriff erhalten, wenn der Patient nur bei einer in Behandlung ist. Dass an beiden Anmeldungen für die Mitarbeiter die ePA einzusehen ist, könnte schwierig werden. Hier sollte der Support mal draufschauen.
Katharina Kraus
Unser Konzept ist bewusst so gewählt. Wir vertreten uns gegenseitig mindestens 1x im Quartal. Alle Mitarbeiter*innen sind bei beiden Praxen angestellt, eine Trennung ist hier nicht sinnvoll. Und es löst mein Problem jetzt leider auch nicht.
Andreas Cepin
Das ist hier glaube ich eher ein juristisches Problem. Wenn ihr Personal an "beiden Praxen"angestellt ist, halte ich das zumindest für ungewöhnlich. Es klingt eher so, als wären sie eine Gemeinschaftspraxis. Wenn Sie eine Gemeinschaftspraxis wären, dann hätten Sie die ganzen Probleme nicht.
Katharina Kraus
Danke für die Sorge, wir sind aber tatsächlich eine Praxengemeinschaft und möchten dies auch bleiben. Die juristischen Implikationen sind uns wohl bewusst.