Kollegen,
vielleicht kann es mir noch mal einer erklären, der es besser versteht als ich. Ich bin jedenfalls so langsam kurz davor mich durch meine Frau selbst einliefern zu lassen.
Was der Gesetzgeber sich in dem Punkt leistet, vermag ich kaum noch in Worte zu fassen.
Keine Ahnung wer es schon registiert hat, aber zum 1.1.2026 gab es "kleinere" Änderungen bei der ePA:
https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte
Dem aufmerksamen Leser entgeht nicht, dass das "Gesetz zur Entbürokratisierung" noch im gleichen Satz "zwei neue Vorgaben" macht. Man denkt unmittelbar an Schildbürgertum.
Man lernt dann folgend zu Wunsch-Daten, auch hier ist "die Praxis verpflichtet ist zu informieren". Läuft zwar alles nicht, aber Hauptsache der schwarze Peter wurde schon mal über den Zaun geworfen. Die Phrase ist auch heißer Kandidat für den 'Unsatz des Jahres' und hat echtes Potenzial den bisherigen Spitzenreiter "es muss an ihrem Netzwerk/Firewall liegen" abzulösen. ;-)
Und in Bezug z.B. auf die Pflegeheimpatienten ist es mir (nach diesem Text) nicht klar, ob es reicht die Patienten zu informieren, dass wir Daten in die ePA stellen und diese widersprechen können. Letztlich wird ja gesagt, man soll Einwilligung oder eben Widerspruch dokumentieren, was für mich bedeutet, dass informieren nicht reicht und wir es doch abfragen müssen? Die ortsabwesend im Heim befindliche Oma Erna, oftmals medikamentös ruhig gestellt, kann ich schlecht per Aushang in der Praxis informieren. PatF über Internet dürfte auch schwierig sein. CustomFormular per iPad ebenfalls. Klassischer Zettel verschwindet leider zu oft auf dem Weg zwischen Praxis, Heim, Betreuer und Patient. Und nun? Mache ich eine Aktennotiz "wurde informiert" und bin sicher raus?
Fragen über Fragen.
Aber hier wird einem als Arztpraxis natürlich umfassend geholfen... und zwar mit dem Verweis auf das 'übersichtliche' Gesetzesdokument, was gespickt von ca. 10.000 Querverweisen im Amtsdeutsch in Reinkultur zu mir nicht unmittelbar zugänglichen weiteren Dokumenten ist:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/371/VO.html
Dem Praktikanten von der KBV, der den Sachverhalt hier offenbar zusammengefasst hat (und damit eher Verwirrung stiftet), war das dann wohl auch zu sperrig.
Besonders gefällt mir die eigene Arbeitsplatzsicherung, durch vorausschauende Aufbau des Dokuments:

Benötigen wir dafür dann kurzfristig noch einen weiteren Haken im tomedo, um keinen Haftungsprobleme zu haben?
Bei den ganzen Vorgaben und Kontrolleuren wird hoffentlich auch nicht vergessen, dass irgendwer auch noch arbeiten muss (u.a. um deren Gehälter zu finanzieren). Aber dazu meinte ja Herr Laumann bereits "einfach weniger Golfen".
Ich wäre dankbar, wenn mal mit echter Entbürokratisierung begonnen würde.
Ob nun ePA oder der Thread zum TI-Gateway ... vielleicht sollte man die gematik & Co-Kollegen einfach mal von ihren Aufgaben entbinden und in den Vorruhestand schicken, stattdessen Estland ein paar Milliarden zu überweisen, deren volldigitale Lösung 1:1 übernehmen, ins Deutsche zu übersetzen. Damit hätte man direkt eine sofort lauffähige bzw. ausgereifte Lösung und günstiger wäre das auch.