Hallo Herr Bürger,
ich habe das bei der KVBaWü / KBV recherchiert:
Folgeverordnungen sind beim Reha-Sport "nicht gern gesehen" von den Krankenkassen, aber auch nicht gesondert reguliert, sieht man von der Pflicht zur Begründung ab.
Da bedeutet: Die Zeiträume sind egal. Lediglich der ICD Code spielt eine Rolle, spricht: Handelt es sich um dieselbe Erkrankung, wegen der der Reha-Sport verschrieben wird. (= gleicher Verordnungsfall).
Sinnvoll wäre darum innerhalb von Tomedo: Immer wenn das Reha-Sport-Formular aus dem Speicher heraus ("Wie letztes") verordnet wird, sollte Tomedo eine Begründung fordern bzw. an diese erinnern.
Wenn erstbefüllt wird nicht.