Dr.Christoph Hainich
Hallo, auch wenn es unlogisch klingt, aber beim Erstellen von Privatrechnungen für Behörden wird ein unterschiedlicher Stundensatz gewährt, den ich nicht über den Steigerungsatz, sondern über die Anzahl an den tatsächlichen Zeitaufwand adjustieren will. Dazu müssten aber Bruchteile einer Stunde als Multiplikator (Feld: Anzahl) akzeptiert und verarbeitet werden können. Aktuell gehen bei GOÄ-Ziffern und dann natürlich auch -Pseudoziffern nur Ganzzahlen, dbei Eingabe von Dezimalbrüchen z.B. 1,5 wird nur der ganzzahlige Teil übernommen, in dem Beispiel 1. Diese Änderung lässt sich sicher leicht umsetzten und düfte auch zu keiner Verwirrung führen.
Grüße aus dem wilden Harz
Mathias Pamperin
Sehr geehrter Herr Hainich,
nein, das ist so ziemlich eine der aufwändigsten Änderungen mit massiven Zeitinvestment und Bug-Potential, die ich mir als Entwickler vorstellen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Pamperin
Walter Mildenberger
Aus einer ganzzahligen "Anzahl" (vom Begiff her bereits eine natürliche Zahl) eine Fliesskommazahl zu machen, bietet auch aus meiner Sicht mehr Nach- als Vorteile.
Aber was halten Sie davon, nicht Stundensätze sondern Minutensätze (oder Viertelstundensätze) zu definieren - das sollte Ihr Problem doch lösen?
Dr.Christoph Hainich
Minutensätze sind als solche nicht gesetzlich definiert. Ich denke da bei der Abrechnung eher an eine Justizangestellte, die es jetzt gewöhnt ist, in den 3 Qualitätskategorien (wissenschaftlich prospektiv, wissenschaftlich begründetes Ist, einfaches Gutachten) zu denken und den Umweg über die Steigerungssätze nicht mitgehen wird, für das Gericht und seine Entscheidung selbst ist es ohne Belang.. Bislang habe ich das eher intern gelöst (ggf. durch Mischkalkulation beim Arbeiten für den gleichen Auftraggeber).