Corinna Labisch
Guten Abend,
der automatische upload ist ja prinzipiell eine sehr hilfreiche Neuerung, danke hierfür. Unsere Frage ist jedoch, wie vehält es sich gerade jetzt zum Quartalswechsel, wenn Befunde gestern oder heute (31.12.25 und 01.01.2026) kommen und somit vom Vorquartal stammen und auch kein aktueller Schein vorliegt für 01/26, da der Befund in 4/25 erhoben wurde. Wie kann ich das mit dem korekten Datum dann anpassen? Bzw die Abrechungziffer auf den korrekten Schein 4/25 eingeben ohne dass es extrem kompliziert wird?
Danke und MFG
Dr.Labisch
Walter Mildenberger
So, wie ich das Rechts- und Abrechenungslage verstehe, ist die Abrechnungsziffer zeitgleich zum Upload einzutragen. Wenn zu diesem Zeitpunkt (01.01.) noch kein Schein existiert, muss er angelegt werden und der Upload mit der 01430 und der 01431 kodiert werden (und die Fehlermeldung ignorieren, in diesem Fall ist neben der 01430 natürlich eine Ziffer zulässig).
Kommt es im Verlauf des Quartals zu einem APK, wird die 01430 gelöscht und stattdessen die Quartalspauschale zum Zeitpunkt des APK gesetzt, In diesem Moment kann/soll dann auch die 01431 durch die 01647 (oder 01648 oder 1640 oder ...) ersetzt werden, aber mit dem bisherigeb Zeitstempel des ePA-Uploads.
Ein Vor- oder Rückdatieren des ePA-Uploads ist nicht vorgesehen und wäre daher mutmaßich als Falschabrechnung anzusehen.
Das gleiche gilt für das Senden / den Empfang eines KIM-Briefs (86900/86901), auch das darf nicht vor- oder rückdatiert werden.
Aber die Abrechnungsberater ihrer KV sind gern bereit, hier genauere Auskünfte zu erteilen, möglicherweise wird das regional entspannter gesehen.