Rebecca Herrmann
Moin in die runde, ich habe eine Patientin mit einem Berechtigungsschein für die Kostenübernahme IR in Niedersachsen, ich soll eine Rechnung ausstellen, die dem Regelsatz entspricht. In SH rechnen wir direkt mit der KV ab über pseudoziffern. Wie rechnen die Kollegen aus Niedersachsen ab? Ich müsste ja im GOÄ erst die entsprechenden Analogziffern anlegen, um eine Musterrechnung zu erstellen. Sonstige Tipps? Vielen lieben Dank für die Unterstützung.