Sehr geehrte Frau Geiger,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen beschriebene Fehlermeldung und das Problem bei der Eingabe der VKNR hängen direkt mit der aktuellen Umstellung der Bundespolizei (BPol) auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) zusammen.
Da sich aktuell sowohl noch alte Karten (KVK) als auch neue Karten (eGK) im Umlauf befinden, muss das System genau wissen, welches Verfahren angewendet wird, um die Abrechnungsdaten korrekt zu füllen.
So lösen Sie das Problem:
Bitte prüfen Sie, welche Karte/Abrechnungsschein der Patient Ihnen vorgelegt hat, und wählen Sie das entsprechende Vorgehen. Eine Mischung der Daten ("neues" Verfahren mit alter Karte) führt zu dem genannten Schema-Fehler.
Fall 1: Der Patient hat noch die alte KVK (Heilfürsorgekarte)
Wichtig: Sie müssen hier das KVK-Ersatzverfahren wählen.
Verwenden Sie zwingend die alte VKNR 27860.
Hinweis: Es kann sein, dass das Prüfmodul eine Warnung ausgibt, dass dieser Kostenträger ungültig sei (KVDT-RQL2 (W/266) Die Kasse VKNR/KTUG '27860/00' ist zum Abrechnungszeitpunkt '4/2025' ungültig.). Da es sich um eine Übergangsregelung handelt, können Sie diese Warnung im Prüfprotokoll ignorieren. Die Abrechnung ist dennoch möglich.
Fall 2: Der Patient hat bereits die neue eGK
Lesen Sie die Karte regulär ein oder wählen Sie das eGK-Ersatzverfahren.
Hier wird automatisch die neue VKNR 74860 verwendet.
In diesem Fall sollte keine Fehlermeldung erscheinen.
Ihr Fehler entstand vermutlich, weil Sie versucht haben, die neue Kostenträgernummer (74860) in den Behandlungsausweis für das KVK-Ersatzverfahren einzugeben. Bitte belassen Sie für Patienten mit alter Karte die alte Nummer (27860) und ignorieren Sie die Warnmeldung des Prüfmoduls.
Sollte die Abrechnung trotz dieser Anpassung blockiert werden, geben Sie uns bitte kurz Bescheid.
Mit freundlichen Grüßen
Ina Finger