Ich habe für die TI-Ausfälle mittlerweile einen eigenen Patientendatensatz angelegt. Darüber wird jedes Fehlermeldeformular automatisiert erzeugt und direkt per Mail an den zuständigen KV-Ansprechpartner versendet. Das geht schnell, ist sauber dokumentierbar und erzeugt genau die Datengrundlage, die bislang fehlt. Wir brauchen keine Debatte darüber, ob sich das „lohnt“. Es geht darum, dass jede Störung sichtbar und belastbar wird. Ich mache das für jeden Tag an dem eine Störung besteht, bzw. nicht beseitigt ist. Die letzte Störung bestand für eine komplette Woche, eine Lösung über eine Ticket ist bislang wohl wegen der Fülle gleichgeschalteter Probleme bundesweit nicht erfolgt.
Die KVen signalisieren inzwischen Unterstützung. Das muss genutzt werden, solange die Tür offensteht. Die TI ist Pflicht, aber ihr Betrieb ist nicht garantiert und nicht haftbar. Diese Asymmetrie können wir nur beenden, wenn die Störungen nicht länger als diffuse Einzelfälle wahrgenommen werden, sondern als konsistente, dauerhaft validierte Ausfalllage.
Es betrifft nicht nur uns Ärztinnen und Ärzte. Die Softwarehäuser sind ebenso gezwungen, Ressourcen zu verbrennen: Entwickler sitzen an Patch-Zyklen, Supportteams telefonieren im Kreis, Tickets laufen ohne Einflussmöglichkeit. Wirtschaftlich profitieren weder Praxen noch PVS-Hersteller. Profiteure der Infrastruktur sind allein diejenigen, die sie politisch verantworten, während die operative Last vollständig bei Leistungserbringern und Praxissoftwareherstellern liegt. Verantwortung und Risiko sind entkoppelt – genau das ist das strukturelle Problem.
Wir müssen diese Asymmetrie beenden. Nicht laut, sondern sauber, reproduzierbar, mit dokumentierter Evidenz. Jede TI-Störung wird erfasst, als Formular erzeugt und direkt an die KV weitergeleitet. Kein Interpretieren, kein Abarbeiten im Stillen, kein „wird schon wieder“. Je regelmäßiger und standardisierter die Meldungen, desto schneller entsteht eine Verpflichtung zur Reaktion.
Das Ziel ist klar: nicht die TI abzuschaffen, sondern Verlässlichkeit, Haftung und Kompensation dort zu verankern, wo eine Pflicht besteht. Ohne belastbare Datengrundlage wird nichts passieren. Mit monatlich hunderten oder tausenden identischen Meldungen hingegen entsteht politischer Zwang – nicht durch Lautstärke, sondern durch dokumentierte Wiederholung.
Bitte nutzt das Formular jedes Mal. Wer die TI tragen muss, darf nicht weiter der einzige sein, der sie finanziell und organisatorisch ausbaden soll.
zentrale Forderungen, die nun durchgesetzt werden müssen
Wenn wir konsequent dokumentieren, melden und damit die tatsächliche Störungsdichte gerichtsfest machen, braucht es ein ebenso konsequentes Ziel: die Pflicht zur TI darf nicht länger ohne Pflicht zur Verfügbarkeit, Haftung und Kompensation bestehen. Genau das muss jetzt eingefordert und politisch umgesetzt werden.
Die TI benötigt verbindliche Service-Level-Agreements mit realer Verfügbarkeitsgarantie, nicht nur als technische Zielvorgabe, sondern als rechtlich einklagbare Verpflichtung. Ausfallzeiten müssen automatisch zu finanziellen Ausgleichszahlungen führen, ohne individuellen Nachweis und ohne nachträgliche Begründungsschleifen. Wenn die Infrastruktur verpflichtend ist, dann muss auch ihre Funktionsfähigkeit verpflichtend abgesichert sein. Die dauerhafte Entkoppelung von Pflicht auf Anwenderseite und folgenloser Störung auf Betreiberseite ist nicht länger hinnehmbar.
Es braucht gesetzlich verankerte Redundanz, sodass der Ausfall eines Konnektordienstes nicht mehr die Versorgung lahmlegt. Jede kritische Pflichtarchitektur im Gesundheitswesen verfügt über Backup-Strukturen – nur die TI nicht. Das muss enden. Die digitale Versorgung kann nur funktionieren, wenn technische Pflichtsysteme wie auch ihre Betreiber dieselben Versorgungsnormen erfüllen müssen wie wir im klinischen Alltag.
Ebenso notwendig ist ein nationales TI-Ausfallregister unter Verantwortung der KVen, das nicht als freiwillige Störungsliste geführt wird, sondern als belastbare Dokumentation, die in jedem parlamentarischen Ausschuss vorgelegt werden kann. Erst wenn die gematik und das BMG ihre eigenen Ausfallkurven amtlich konfrontiert bekommen, entsteht politischer Handlungszwang. Solange keine verbindliche Statistik existiert, können Störungen weiter als „Einzelfälle“ oder „temporäre Engpässe“ beschrieben werden.
Wer eine verpflichtende Infrastruktur bereitstellt, trägt auch das Risiko bei Nichterfüllung. Nicht Praxen, nicht Softwarehäuser, nicht MFA am Empfang. Die Kosten, die heute im ambulanten Bereich und bei den Systemanbietern entstehen, müssen in Zukunft automatisch dort anfallen, wo die Ursache liegt und der Profit verortet ist. Pflicht ohne Gegenpflicht ist ordnungspolitisch nicht haltbar.
Wenn wir also weiter dokumentieren und melden, dann nicht, um die TI zu blockieren oder zurückzudrehen, sondern damit sie endlich den rechtlichen Rahmen erhält, den jede unverzichtbare Versorgungstechnik haben muss: garantierte Verfügbarkeit, technische Redundanz, finanzielle Verantwortung und haftbare Verpflichtung gegenüber denjenigen, die sie täglich im Versorgungsalltag tragen.