Hallo,
wir haben aktuell das Problem, dass Heilfürsorge-Versicherte ihre Versicherungsdaten für die Videosprechstunde nicht eingeben können. Das heißt an der Viedosprechstunde nicht teilnehmen.
Unsere Fragen sind:
Gibt es doch eine Möglichkeit, dass Heilfürsorge-Versicherte das Ersatzverfahren korrekt durchlaufen?
Falls nicht: Können sie dennoch an der Videosprechstunde teilnehmen, wenn vorher die elektronische Gesundheitskarte in der Praxis eingelesen wurde?
Oder ist eine Videosprechstunde für Heilfürsorge-Versicherte grundsätzlich ausgeschlossen?
Vielen Dank
Iris Bauck