Am 01.12.2025 kam es in meiner Praxis ab ca. 07:30 Uhr bis in den nachmittag Uhr intermittierend zu einem Ausfall zentraler TI-Funktionen. Zunächst gingen wir nicht von einer TI-Störung aus, sondern vermuteten einen Hardwaredefekt: Das Einlesen der Versichertenkarten war an dem Kartenterminal der Anmeldung nicht möglich, Karten wurden verzögert oder nur sporadisch angezeigt. Als später alle zuvor gesteckten Karten gleichzeitig erschienen und zudem am zweiten, getrennt genutzten eHBA-Gerät identische Fehlreaktionen auftraten, war ein Hardwarefehler ausgeschlossen. Erst die Rückmeldung der KVSH bestätigte: Es handelte sich erneut um eine TI-seitige Störung.
Betroffen waren unter anderem:
– Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)
– damit Upload und Austausch TI-relevanter Dokumente
– Nutzung TI-gebundener Vergütungsbestandteile
Den regulären Betrieb haben wir durch reguläre analoge Praxisprozesse aufrecht erhalten.
Die praktischen und wirtschaftlichen Folgen waren erheblich:
– verzögerter Praxisbeginn, organisatorischer Rückstau
– gebundene Personalzeit für Fehleranalyse und Ausweichprozesse
– Zweckentfremdung medizinischer Mitarbeitender für technische Störungsbearbeitung
– Verlust der ePA-Nutzungsvergütung
– zusätzliche Support- und Hotlinekosten infolge TI-Störungen
– reduzierte Behandlungskapazitäten durch verlängerte Abläufe
– potenzielle Risiken durch unvollständige Informationslage
Die zentrale Problematik bleibt unverändert:
Die TI ist für Praxen gesetzlich verpflichtend und sanktionsbewehrt – aber die Anbieter schulden keinerlei haftbare Verfügbarkeitsgarantie. Es existieren:
– keine haftbaren Vertragsbeziehungen zwischen Praxen und gematik
– keine gesetzliche Haftungsregelung für TI-Ausfälle
– keine Kompensationsmechanismen für Personalzeit, Ausfallprozesse, Vergütungsverluste oder Supportkosten
– eine vollständige Risikoverlagerung auf die Leistungserbringer
Diese Schieflage ist rechtlich wie organisatorisch unhaltbar und erfordert strukturelle sowie politische Korrekturen.
Ich dokumentiere jede Störung in einem Schadensregister und melde diese fortlaufend an die KVSH, um eine belastbare Datengrundlage zu schaffen.
Wichtiger Hinweis für alle Praxen:
Im Tauschcenter steht ein standardisiertes Formular zur Schadenmeldung an die jeweils zuständige KV bereit.
Dieses Formular sollte konsequent bei jeder noch so kleinen Störung genutzt werden – selbst dann, wenn zu Beginn unklar ist, ob der Fehler TI-bezogen oder hardwarebedingt ist.
Nur durch systematische Meldungen entsteht eine robuste, nicht mehr wegdiskutierbare Statistik über die reale Störungsbelastung in den Praxen.
Notwendige Schritte aus Sicht der Leistungserbringer:
Klare Positionierung der KVSH gegenüber der gematik zur mangelnden Systemstabilität und fehlenden Haftbarkeit.
Bundesweite Initiative für verbindliche SLAs mit realen Verfügbarkeitsgarantien.
Ein standardisiertes Kompensationsmodell, das TI-bedingte Schäden pauschaliert ersetzt (Personalzeit, Ausweichprozesse, Supportkosten, entfallene Vergütungsbestandteile, Umsatzausfälle).
Ein TI-Ausfallregister mit gerichtsfester Statistik.
Verpflichtung der gematik und ihrer Dienstleister auf:
– technische Redundanzen,
– Echtzeit-Statusinformationen zur TI-Verfügbarkeit,
– haftbare Verfügbarkeitsgarantien,
– finanzielle Kompensation bei Nichterfüllung,
– Verfügbarkeiten ≥ 99,9 % inklusive Pönalen.
Gesetzliche Regelung der Haftung für technische Pflichtinfrastrukturen.
Solange die TI verpflichtend ist, müssen Verlässlichkeit, Transparenz und Ersatzansprüche ebenso verpflichtend sein.
Grüße aus Husum