Hallo Frau Zinnbauer,
die unterschiedlichen Voreinstellungen in den Patienten-Stammdaten erklären sich wie folgt:
Arztbriefe und Laborbefunde sind Pflichtdokumente. Dem Hochladen kann der Patient widersprechen, wenn er dies nicht gestattet. Daher ist die Voreinstellung auf "ja".
Bei eAU und BMP handelt es sich um Wunschdokumente, die (nur) auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten in die ePA geladen werden dürfen. Die Einwilligung muss in der Behandlungsdokumentation nachprüfbar festgehalten werden. Daher ist die Voreinstellung auf "keine Angabe".
Die Angaben in den Patienten-Stammdaten zu hinterlegen, soll den Patientenwille und die Upload-Entscheidung auf komfortable und transparente Weise in Einklang bringen.
Vielen Dank, dass Sie zu unserer Umsetzung dieses Ziels, Ihr wertvolles Feedback geben und darin auch den Vorschlag machen, beim Einlesen der Karte bereits den Patientenwille abzufragen. Wir sind bestrebt, Ihren Workflow so bequem und nahtlos wie möglich zu halten, während wir gleichzeitig den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Dürfte ich zu Ihrem Workflow rückfragen, ob Sie die eAU über die Verwaltung oder das AU-Formular in die ePA laden?
Weitere Informationen stellt unser Handbuch bereit.
Mit freundlichen Grüßen