Franziska Penker
Liebes Tomedo-Team,
bei der Anwendung für die Meldungen zum Implantatregister wird bei jedem Brustimplantat das Verfallsdatum als zwingend erforderlich verlangt. Ist dies zwingend notwendig? Bei anderen Softwares (z.B. ImplantDok) wird dies nicht gefordert, hier reicht die Angabe der Seriennummer aus. Über diese könnte ja bei Bedarf alle weiteren Infos über die Firma abgerufen werden.
Für uns als Praxis ist es leider immer sehr aufwendig, weil wir im Nachhinein oft beim Implantat-Anbieter das Verfallsdatum erfragen müssen.
Vielen Dank vorab !
Mark Sinzger-DAngelo
Sehr geehrte Frau Penker,
vielen Dank für den Hinweis. Sie haben völlig Recht. Wenn eine Chargen-/LOT-Nr. oder Seriennummer angegeben ist, dann wird kein Verfallsdatum benötigt. Wir werden das in einer der nächsten Versionen beheben.
Entschuldigen Sie bitte den entstandenen Aufwand.
Franziska Penker
Super, vielen Dank für die rasche Antwort! :-)