Ahmad Sirfy
DAs Versenden von Mahnungen zu Rechnungen per Online-Briefdienst ändert das Fälligkeitsdatum in der Rechnungsverwaltung nicht und das Versand-Datum auch nicht.
Ich habe keine Chance nachträglich zu erfahren ob die Mahnung tatsächlich erfolgreich frankiert und versandt wurde oder nicht. Bitte dringend um Korrektur, da ansonsten unnötige Kosten bei Doppelversand entstehen könnten.
Max Seiler
Hallo Herr Dr. Sirfy,
ich habe dazu ein Ticket angelegt.
Eine Frage die ich bzgl. ihres Worklfows noch hätte ist wie Sie aktuell die Druckdatei für die Mahnungen erzeugen.
Passiert dies über den Druckenbutton oder den PDF generieren Button?
Beste Grüße
Max Seiler