DrKeller Liebes Tomedo-Team, Wenn wir KIM-E-Mails schicken, kommt ja die praktische Vorauswahl für Apotheken. Wenn wir aber beim Verordnen von Rezepten KIM anklicken, erscheint zwar auch ein Sendefenster, Apotheken sind dann aber nicht in der Vorauswahl/Schnellauswahl - und die machen ja als Empfänger von Rezepten m.A.n. am meisten Sinn. Wenn das geändert werden könnte, würde uns das sehr freuen. Ganz herzlichen Dank und viele Grüße.
Alexander Allgeier Das liegt mutmaßlich daran, dass per KBV der Versand von Rezepten per KIM an Apotheken nach wie vor verboten ist (Ausnahme: Zytostatika), so praktisch das auch für alle Beteiligten insbesondere bei Heimbewohnern wäre. Apotheken weisen gerne immer wieder auf bestehende Versorgungsverträge mit Heimen hin. Dies ändert aber nichts an unseren Vorgaben.
Nora Schock Seit dem 1.7.2026 ist der KIM-Versand von Rezepten von Pflegeheimpatienten an die Apotheke erlaubt, sofern die Apotheke einen enstprechenden Vertrag mit dem Heim geschlossen hat. Wie genau mache ich das jetzt?