Im GOÄ-Katalog ist mir aufgefallen, dass man bei bestimmten Leistungen (z. B. Vorsorgeziffern) nur einstellen kann, dass diese maximal einmal in xx Tagen abgerechnet werden dürfen.
Bei der EBM-Abrechnung gibt es dagegen die Möglichkeit, die Abrechnung auf das Kalenderjahr zu beziehen.
Bei der GOÄ habe ich so eine Option bisher nicht gefunden.
Wäre es möglich, das auch für GOÄ-Leistungen einzuführen?
Oder hat jemand einen Tipp, ob bzw. wie man das aktuell vielleicht doch irgendwo einstellen kann?