Walter Mildenberger
Wenn Privatpatienten ihre Rechnung auch nach dritter Mahnung (Rechnung, Erinnerung, 1. Mahnung, 2. und letzte Mahnung) nicht bezahlt haben, übergebe ich den Fall an ein Inkassobüro. Die rechnen Ihre Inkassogebühren direkt mit dem Schuldner ab. Wenn es allerdings zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt, so muss ich einen Gerichtskostenvorschluss (38,-) zahlen. Wenn die säumigen Gebühren dann eingetrieben sind, bekomme ich die auch vom Inkassounternehmen wieder zurück. Allerdings "meckert" tomedo dann, dass die Rechnung "überbezahlt" wurde. Kann man neben Mahnstufe 4 Inkasso (ohne zusätzliche Gebühr) noch die Mahnstufe 5 (Gerichtsverfahren) einführen, bei dem man dann zur bestehenden Rechnung noch weitere Gebühren frei hinzubuchen kann, damit man den Überblick behält, welche Außenstände man hat? Oder zumindest eine zusätzliche Gebühr (Gerichtskosten) ?