Juliane Wacker
Hallo,
heute berichtet eine Patientin, dass sie per OTK keinen Termin für die gewünschte Früherkennungsuntersuchung vereinbaren konnte. Der einzige uns ersichtliche Grund ist, dass der vorgesehene Untersuchungszeitraum noch nicht vorbei ist und wir (so weit in die Zukunft wie hierfür nötig wäre) keine Termine in den OTK stellen. Gibt es da einen Zusammenhang?
Viele Grüße
J. WAcker
Christian Hahne
Moin, das ist mir auch schon aufgefallen, es geht auch über die Terminsuche nicht. Interessant wäre es, zu wissen, ob es sich hierbei um eine "0 oder 1"-Abfrage Handelt, oder ob bei vorhandenen Terminen Zum Beispiel für das nächste Jahr (Wenn laut Früherkennung Monitor eine Untersuchung wieder möglich sein sollte) eine Buchung auch im Vorfeld möglich ist.
Jan Erich
Das wäre ja genial, genau aus diesem Grunde haben wir Checks aus dem OTK rausgenommen, weil sich fast die Hälfte der GKV Patienten zu früh einen Termin geholt haben und wir dann entweder absagen oder - wenn wir es nicht rechtzeitig gemerkt haben, den Check für lau gemacht haben. Aber wie merkt der OTK denn überhaupt, da0 es sich bei dem Termin um einen Check oder wa auch immer handelt?
Toni Ringling
Guten Tag Frau Dr. Wacker,
Die Früherkennungsregeln beeinflussen, wenn in diesen eine Verknüpfung mit Terminarten besteht, die Suchergebnisse mit Patientenbezug. Auch im OTK kann es dadurch bei Bestandspatienten dazu kommen, dass ein Termin aufgrund dieser Regel beim Buchungsversuch herausgefiltert wird.
Wie bei Limits geschieht dies leider erst nach dem Buchungsversuch und nicht als Vorfilterung für die angebotenen Termine.
Hierbei sperrt eine verletzte Regel nur den relevanten Zeitraum und nicht alles. Ggf. kann man also nur Termine in ferner Zukunft buchen.
Mit freundlichen Grüßen,
Toni Ringling