Eine Ziffer 25225 finde ich nicht. Meinen Sie eventuell die 21225, also den "Zuschlag zur nervenheilkundlichen Grundversorgung"? Die darf laut digitalem EBM-Katalog im Behandlungsfall nicht mit der 35151 abgerechnet werden... im Grunde darf die mit fast keiner anderen Ziffer stehen, nur mit den Ziffern der "Grundversorgung", siehe z.B hier:
http://www.kbv.de/tools/ebm/html/21225_2902595748778227755232.html
Der Zuschlag nach der Gebührenordnungsposition 21225 kann gemäß Allgemeiner Bestimmung 4.3.8ausschließlich in Behandlungsfällen abgerechnet werden, in denen nur Leistungen der fachärztlichen Grundversorgung gemäß Anhang 3 und/oder regionaler Vereinbarungen erbracht und berechnet werden.