Vielleicht für die eine oder den anderen ebenfalls relevant:
Wir haben in Tomedo unter Admin → Praxisorganisation → Betriebsstätten, Reiter Bankdaten, im Feld Kontoinhaber den Namen exakt so eingetragen, wie er bei unserer Bank hinterlegt ist.
Hintergrund: Ab dem 9. Oktober 2025 tritt die neue EU-Verordnung 2024/886 in Kraft. Banken sind dann verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, VoP) bei jeder SEPA-Überweisung zu prüfen, ob der angegebene Empfängername mit der IBAN/Kontoinhaber-Angabe übereinstimmt.
Stimmt das nicht, kann es zu Warnmeldungen („abweichender Empfänger“) oder sogar zur Ablehnung der Überweisung kommen – sowohl bei normalen SEPA-Überweisungen als auch bei Echtzeitüberweisungen.
Durch die Anpassung in Tomedo stimmt der Name im QR-Code auf den Privatrechnungen mit den Bankdaten überein, und die Patienten können problemlos überweisen, ohne durch unnötige Fehlermeldungen verunsichert zu werden.
Liebe Grüße aus dem Norden