Benjamin Schwarz
Hallo! Wenn während des laufenden Quartals bei einem GKV-Patienten (der/die bereits einmal in der Praxis war) ein Wechsel der Versichertenart stattfindet (z. B. von 1 -> 3 oder von 1 -> 5) wird beim einlesen der Chipkarte ein Fenster mit den neuen Daten angezeigt, wo die Schwester dann auf "Änderungen übernehmen" klickt. Danach wird immer ein zweiter KV-Schein für das laufende Quartal angelegt, was nach Angabe unserer KV nicht korrekt ist.
Machen wir etwas falsch oder kann man das Anlegen eines zweiten KV-Scheins für das Quartal bei Änderung der Versichertenart ausschalten/vermeiden?
Vielen Dank im Voraus, Dr. B. Schwarz
Patrick Magiera
Hallo Herr Kollege,
Stellen Sie sich vor, der Patient, wechselt innerhalb des Quartals die Krankenkasse. Dann werden auch zwei Scheine angelegt.
Nun betrachten Sie sich Ihre Konstellation. Ein Wechsel des Versicherungstatus innerhalb eines Quartal und innerhalb einer Krankenkasse kommt diesem quasi gleich. Damit sind (leider) zwei Scheine normal.
Im Unterschied zum Krankenkassenwechsel kann man dann jedoch nicht die Ordinationsziffern wiederholt abrechnen.
Schönes Wochenende