Vor dem Einräumen von Rabatten / Preisnachlässen kann ich nur warnen, dies sieht die GOÄ nicht vor und kann berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen; die GOÄ ist kein unverbindliches Preisverzeichnis, sondern eine amtliche Gebührenordnung und soll uns Ärzte ausdrücklich vor Preisdumping schützen; wir sind keine Kaufleute, wir unterbieten uns nicht im Preis!
Die zuständige Landesärztekammer kann Sie andernfalls sanktionieren.
Ein Verrechnen eines Guthabens fände ich aber auch gut.