Ich habe mir die Impfvereinbarung angeschaut und gebe Ihnen Recht. Die Ziffern 89137 und 89138 sollten für die RSV-Impfung abrechenbar sein. Leider hat die KV Schleswig-Holstein sowohl im aktuellen Katalog für Q3 als auch im kommenden Katalog für Q4 die Ziffer nicht hinterlegt. Ich werde bei der KV anfragen, ob wir die Ziffern für alle unserer Kunden in Schleswig-Holstein ergänzen dürfen.
Sie können die Ziffer natürlich auch selber anlegen.