Als psychiatrische Praxis stehen wir da etwas stärker in der Pflicht. Zwar müssen wir offiziell meines Wissens keine aktive Zustimmung zur Einstellung der - bei nicht erfolgendem Widerspruch - verpflichtend einzustellenden Daten einholen (bei uns in erster Linie Arztbriefe und Laborbefunde) .
Wir müssen aber auf die Widerspruchsmöglichkeit explizit hinweisen. Laut KBV kann das zwar auch mündlich oder per Aushang in der Praxis erfolgen.
Aber bevor ich nachher nachweisen muss, dass ich dies in hinreichender Art und Weise getan habe, wenn ein Patient irgendwann die evtl. Nachteile eines unterlassenen Widerspruchs bemerkt, haben wir ein Formular erstellt, in dem wir explizit auf das Widerspruchsrecht zur aktiven Einstellung von Daten unsererseits hinweisen, ebenfalls darauf hinweisen, dass unabhängig davon Daten wie Diagnosen, Abrechnungsdaten und Medikamentenverordnungen, die u.U ebenfalls Rückschlüsse auf bestimmte Erkrankungen oder Behandlungen zulassen, von der Krankenkasse eingestellt werden, wenn nicht der ePA als solcher ebendort widersprochen wird und lassen uns von den Patienten unterschreiben, ob sie widersprechen oder auf den Widerspruch verzichten. (Da wir noch keine iPads nutzen, wird das auf Papier unterschrieben und dann eingescannt.)
Wir setzen dann einen Marker, wie hier schon beschrieben, der den Widerspruch oder eben den Verzicht darauf rasch erkennbar macht.
Wünschenswert wäre nun in der Tat, dass Labordaten und verschickte eArztbriefe nach Abfrage dieses Markers im Falle eines unterlassenen Widerspruchs per Aktionskette automatisch in die ePA hochgeladen würden. Das automatische Hochladen ist aus mir unverständlichen Gründen bei der eAU ja einstellbar (bzw. voreingestellt), obwohl diese ja nur auf Wunsch des Patienten eingestellt werden darf. Bei Labordaten und eArztbriefe konnte ich bisher keine Einstellmöglichkeit zum automatischen Upload in die ePA finden, obwohl diese bei nicht erfolgtem Widerspruch verpflichtend einzustellen sind. So ganz erschließt sich mir das nicht.
Das würde den ohnehin nicht unerheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand immerhin an dieser Stelle möglichst gering halten. Andernfalls wäre die Entwicklung neuer Praxisabläufe unabdingbar, die sicherstellen, dass die verpflichtend - aber eben nur bei einem kleinen Teil der Patienten (die meisten unserer Patienten haben zwar eine ePA, haben aber den Widerspruch zur aktiven Einstellung bei uns gewählt) - einzustellenden Inhalte auch tatsächlich eingestellt werden.