Natalia M
Wird ein Rezept nach dem erstmaligen Druck erneut geöffnet und ein zweiter Ausdruck generiert, soll automatisch der Vermerk „DUPLIKAT“ auf dem Ausdruck erscheinen. (GROß UND SICHTBAR! So das dieser nicht übersehen werden kann.)
Bei einem dritten Ausdruck soll entsprechend „2. DUPLIKAT“ ausgewiesen werden, bei jedem weiteren Druck jeweils fortlaufend nummeriert (z. B. „3. DUPLIKAT“, „4. DUPLIKAT“ usw.).
Tobias Berg
Ds wäre für den Fall, dass der erste Ausdruck vom Drucker verschluckt wurde und nun ein erneuter Erstausdruck stattfinden muss nicht besonders praktikabel. Warum drucken Sie denn überhaupt Duplikate aus?
David Stenger
Wir machen das manchmal, wenn Patienten das Heilmittelrezept "verschlampt" haben.
Natalia M
Duplikate müssen gedruckt werden, wenn Patienten das Rezept verlieren, oder auch wenn einfach in der Praxis nicht mehr auffindbar. Dies passiert leider..
Evtl. Wäre folgendes Beispiel eine gute Lösung:
Rezepte die erneut gedruckt werden, werden automatisch als duplikat gedruckt, da dies nunmal öfter vorkommt, als das ein Rezept vom Drucker "verschluckt" wird. Jedoch könnte man ein "Häckchen" miteinbauen, welches gelöst werden kann falls es kein Duplikat-Rezept werden soll. Somit kann der Mitarbeiter entscheiden wie er es haben will, voreinstellung sollte jedoch als Duplikat sein. Nur aktiv gelöste Häckchen als erneutes "ORIGINAL" druckbar.
Dies betrifft nicht nur Rezepte, sondern eigentlich alles was gedruckt wird und die Krankenkasse bezahlen soll! Also auch zum Beispiel Podologische Verordnungen, Krankenpflege Verordnungen, Überweisungen, Krankenhaus Einweisungen usw....
VG
Tobias Berg
Mir ist halt nicht ganz klar, was ein 'DUPLIKAT'-Aufdruck bringen soll. Soll damit verhindert werden, dass der Patient das Rezept mehrfach einlöst. Dann darf man doch aber bei verschlamptem Rezept eben nicht DUPLIKAT aufdrucken, da damit dann das Rezept nicht mehr einlösbar wäre. Was für einen praktischen Zweck hat es, auf den Ausdrucken Duplikat stehen zu haben?
Natalia M
Nun ja... Wenn ein Patient kommt und sagt er habe sein Rezept verloren ist es ja trotzdem eine Tatsache das ich das gleiche Rezept nochmal drucken muss, Also DUPLIKAT und kein Original mehr! Es kann sich sicher keine Praxis zu 100% darauf verlassen das der Patient dann auch wirklich nur einmal das Rezept in der Apotheke einlöst. Wenn der Patient dann zum Beispiel im Nachinein sein Rezept findet und zusätzlich in einer anderen Apotheke einlöst ist die Praxis in Erklärungspflicht gegenüber den Krankenkassen und muss sogar oft die Verordnete Medikation selbst aus eigener Tasche zahlen! In Deutschland ist es laut KVB (Kassenärztliche Vereinigung Bayerns) Pflicht die Patienten nur mit Quartalsbedarf zu versorgen und nicht darüberhinaus Hilfsmittel, Medikamente, usw. zu verordnen.
Mit dem vermerk "DUPLIKAT" ist die Information für Apotheke und Krankenkasse eindeutig, dass wir als Praxis dieses Rezept nur 1Mal verordnet haben. Sollte der Patient trotzdem beide Rezepte (Original und Duplikat) einlösen ist dieser selbst in Erklärungspflicht! Aktuell ist es total umständlich: Wir müssen nochmal ein neues Rezept erstellen, das Datum zum 1. Rezept abändern und dann Duplikat schreiben. Es wäre einfacher wenn Tomedo dies automatisch macht, und auch einen Vermerk in der Karteikarte darüber hinterlässt.
eRezepte sind davon jetzt ausgenommen, da ich dieses bei nicheinlösen stornieren kann. Des Weiteren kann ich in der ePA nachverfolgen ob Patient dieses eingelöst hat oder nicht!
Bevor es hier ewig hin und her geht, wäre ich dankbar wenn Sie uns bei weiteren Fragen oder Unklarheiten einfach kurz anrufen. Vielen Dank. Mfg
Jan Erich
Wir schreiben auch Duplikat auf solche Rezepte. Allerdings ist das doch ein eher seltener Fall... Bei uns kommt es gerade bei den von Ihnen genannten Rezeptarten viel häufiger vor, dass man nochmal etwas ändert oder tatsächlich der Drucker das Formular frisst etc.pp. Wir schreiben bei den zehn Rezepten im Jahr per Hand Duplikat drauf und stempeln das. Bitte keine generelle Änderung, wenn es für viele relevant ist könnte man es ja als Option einführen.
Bettina Baumeister
Hallo,
ich fände so eine Lösung, auch sehr gut, wenn Duplikat drauf gedruckt würde, gerne auch mit dem Häkchen, falls doch kein Dupllikat. Aus genau der Nachweispflicht die Natalia schilderte. Das Rezept kann dann nur einmal von einer Apotheke eingereicht werden. Wir schreiben -DUPLIKAT- gerade auch immer händisch.
Das fände ich auch bei den Sprechstundenbedarfsrezepten sehr gut.
Danke, Liebe Grüße Bettina Baumeister
Natalia M
?
Natalia M
Wäre es möglich dies als Wunsch an die Entwickler weiter zugeben?
Vielen Dank in Voraus.