Nach Ansicht der Juristen der BLAEK könnte es sein, dass das Angebot eines solchen Terminals die Kleinstunternehmer-Regelung (die die meisten unserer Praxen ja schützt) aussetzt und damit - wie Juristen das ausdrücken - die Geltung des BFSG eröffnet wird.
Scheint schwierig zu klären, das geht schon länger hin und her.
Es gibt da eben bisher weder eine gemeinsame Lesart der LÄKn, noch Präzedenzurteile irgendwelcher Gerichte.