Hallo Herr Klaproth,
bei mir (in Bayern) gehts noch - und es sollte bundesweit und KV unabhängig abrechenbar sein. Zumindest ist es so (heute) auf der KBV Seite zu finden:
Hinweis: Die Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt auch nach dem 1. Juli 2023 unverändert. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mitgeteilt, dass das Bundesgesundheitsministerium mit seiner TI-Festlegung vom 1. September 2023 diese Regelung nicht aufgehoben habe, sondern sie bis heute weitergelten würde.
https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/earztbrief
Grüße!