Tim Blessing
Hallo zusammen!
Ich habe zu o.g. Funktion eine Frage:
Wir sind eine Gemeinschaftspraxis mit 2 Ärzten. Wenn ein Kollege nicht da ist, werden z B. bei der Akupunktur auch die Patienten vom anderen Kollegen mitbehandelt.
Eigentlich sollte dann ja der Leistungserbringer z.B. der Arzt A sein.
Manchmal passiert es aber, dass die MFA den Arzt A nur als Abrechner angibt.
Macht das am Ende Probleme bei der Abrechnung? Uns ist es ja egal, auf wen eine Leistung abgerechnet wird, da wir intern nicht trennen. Aber "erfährt" die KV den Unterschied? Oder sieht man in der Abrechnung dann nur, dass die Ziffer von Arzt A erbracht wurde? Eben ohne die Aufteilung in Leistungserbringer und Abrechner?
Grüße aus Würzburg
Clemens Siebolds
Solange Sie im Binnenverhältnis die Einnahmen/den Überschuss geklärt haben sollte es meines Wissens nach nur bzgl. der Zeiten problematisch werden (>12h/d, 720/Q)
Johannes Stößel
Leistungserbringer ist nur für die interne Berechnung. Nur der Abrechner geht an die KV, da die Ziffern ja nach abrechnendem Arzt übermittelt werden.
Clemens Siebolds
Ich habe es hier so verstanden, dass beide Abrechner sind und es um die Zuordnung geht oder?
Tim Blessing
Vielen Dank für die Antworten!!!
Das hilft mir sehr weiter... genau so habe ich es mir gedacht: Leistungserbringer für das interne und Abrechner für die KV
Vielen Dank!