Sehr geehrter Herr Dr. Tischner,
vielen Dank für Ihre genaue Beobachtung und Ihnen ebenfalls ein frohes und gesundes neues Jahr!
Ich habe mir die Differenzen angesehen. Diese lassen sich höchstwahrscheinlich auf die gesetzliche Hängepartie zurückführen, die uns alle bis Ende 2025 begleitet hat.
Für das Jahr 2026 wurden vom Bewertungsausschuss vorsorglich zwei unterschiedliche Preislisten (Anlagen) veröffentlicht, da lange unklar war, welcher Veränderungswert gesetzlich greifen würde:
Variante 1 (ca. 5,17 % Steigerung): Diese Liste wäre bei einem Wegfall der gesetzlichen Sparmaßnahmen zum Tragen gekommen. M05M lag hier bei den von Ihnen genannten 1.094,91 €.
Variante 2 (ca. 2,98 % Steigerung): Diese Liste berücksichtigt die gesetzlich gedämpften Steigerungen. M05M liegt hier bei den von Ihnen genannten 1.075,09 €.
Die Entscheidung für die niedrigere Variante 2 (Anlage 2b) wurde erst durch den Beschluss des Vermittlungsausschusses am 17.12.2025 final bestätigt.
Die von Ihnen genannte Differenz entspricht dem Unterschied zwischen diesen beiden Varianten. Es liegt daher die Vermutung nahe, dass der externe Grouper noch den (optimistischeren) Entwurf der Variante 1 anzeigt, während in tomedo die Werte hinterlegt sind, die der nun beschlossenen Rechtslage entsprechen (da hier die Werte aus der KBV-Stammdatei gezogen werden).
Wir prüfen dies intern noch einmal im Detail gegen die finalen Kataloge, gehen aber aufgrund der Zahlenverhältnisse davon aus, dass dies die Ursache ist.
Bitte entschuldigen Sie die Abweichungen in den Werten.
Viele Grüße
Raoul Herfert