Rainer Gunstmann
Tomedo kann Alkoholtupfer nicht als eRp ausgeben, egal rot, blau oder grün.
Alkoholtupfer sind nicht als Hilfsmittel gelistet.
Wir haben bei unserer Apotheke nachgefragt. Auch deren Meinung nach sind alle Alkoholtupfer weder als Medikament oder als Hilfsmittel gelistet, sie seien Kategorielos.
Gibt es eine Möglichkeit, die Dinger doch irgendwie als eRp zu verordnen?
Walter Mildenberger
Verbandsstoffe gelten aus historischen Gründen als Medikamente und müssen (können) nicht als 7 (Hilfsmittel) gekennzeichnet werden. Ansonsten gilt grundsätzlich: was pharmakologisch wirkt, ist Medikament, was physikalisch wirkt ist Hilfsmittel. Und dann gibt es noch die Sonderkategorie pharmakologie-ähnliche physikalische Wirkung (das sind z.B. Abführmittel), die gelten auch als Medikament.
Alkoholtupfer sind sicher kein Verbandsstoff (dienen nicht einer Abdeckung einer Wunde (=Kontinuitätsunterbrechung der Haut). Sie wirken sicher physikalisch, also sind sie Hilfsmittel. Ein Hilfsmittel kann/darf nicht per eRezept verordnet werden.
Nutzen Sie stattdessen Muster 6!
Rainer Gunstmann
Vielen Dank für die ausführliche Antwort, schade!