Eigenen Rechnungskreis kann man natürlich machen, ist aber eigentlich nicht notwendig, sie schreiben ja, es srtört sie nicht, wenn sich die Rechnungsnummern mischen. Man kann Rechnungstypen eigene Briefvorlagen zuordnen, wenn in der Briefvorlage bereits die Adresse des KH hinterlegt ist, muss man keine Adresse in der Aktionskette anlegen oder ändern. Man könnte auf die Aktionsketten / Ikons ganz verzichten, wenn man einfach einen Privatfall aus einem der fünf Musterbriefe erstellt, aber das ist halt nicht so sexy wie das Aktionskettenikon anklicken, das verstehe ich schon ;-)
VORSICHT: sie schreiben, dass die Rechnung nicht der GOÄ unterliegt, ich fürchte, da unterliegen sie einem Rechtsirrtum. §12 der (Muster-)Berufsordnung legt fest, dass die GOÄ anzuwenden ist, wenn nicht andere gesetzliche Regelungen gelten (z.B. JVEG oder eben EBM). Es besteht hier normalerweise keine Vertragsfreiheit! Bitte holen sie sich unbedingt juritischen oder berufsrechtlichen Rat, bevor sie sich auf dünnes Eis begeben bzw, kommen sie so schnell wie möglich von diesem Eis herunter.