JA Wessig
Nach meinen Informationen müssen Abrechnungsscheine von Patienten, die nur per Videosprechstunde behandelt wurden, zur KV, was einerseits nervig ist und andererseits einen Informationsgehalt von Null hat, da die Scheine natürlich nicht unterschrieben wurden. Gibt es eine Möglichkeit die Scheine auf einen Rutsch digital erstellen zu lassen?
Dr. Marks
Wie rechnen Sie denn ihre Video Sprechstunde ab außer über ein angelegten Schein? Die Scheine der Video Sprechstunde werden genauso angelegt, jede andere Sprechstunde und dann genauso mit den Scheinen des Quartals an die KV übertragen
JA Wessig
Hallo Herr Marks, ein Abrechnungsschein wird digital natürlich angelegt, ich meine Formular Muster 5/E, die (in Schleswig-Holstein zumindest) in Papierform zur KV müssen. Normalerweise werden Abrechnungsscheine ja von Patienten unterschrieben, deren Karte defekt ist. Wenn man Muster 5/E bei der Videosprechstunde anlegt, wird dieser natürlich nicht unterschrieben und damit ist er das papier nicht wert, auf das er gedruckt wird.
Lässt sich Ihre Antwort in einen Kommentar umwandeln? Meine Frage wirkt sonst im Forum als sei sie beantwortet.
Viele Grüße
JA Wessig
Christian Schröter
Hallo Herr Wessig,
bei VSS Patienten brauchen Sie keine Unterschrift auf dem Abrechnungsschein (zumindes KV-Bayern)). Der Patient muss/sollte Ihnen bekannt sein - nur eine gering Quote von "unbekannten geht" - genau habe ich es jetzt nicht im Kopf.
Das Risiko, wenn ggf der Patient nicht versichert ist (darum gibt es ja dann die Unterschrift) haben aber generell Sie. Sie müssen ja auch Prüfen (mittels GKV zeigen in der VSS ob der Patient eine zumindes einigermassen plausible Versicherungsnachweis hat - dafür gibt es ja auch noch eine Ziffer.
Insofen habe ich noch nie solche Scheine an die KV geschickt (und bisher keine Probleme) - wie gesagt - KV-Bayern.
Viele Grüße!
PS: https://www.kbv.de/html/videosprechstunde.php - kennen Sie vermutlich. Da steht nix von "unterschriebenen Schein einreichen" auch nicht bei "unbekannten Patienten".
Dr. Marks
Wie rechnen Sie denn ihre Video Sprechstunde ab außer über ein angelegten Schein? Die Scheine der Video Sprechstunde werden genauso angelegt, jede andere Sprechstunde und dann genauso mit den Scheinen des Quartals an die KV übertragen
In Bayern gibt es dieses Formular meines Wissens nicht - bzw habe ich in den letzten 10 Jahren nicht genutzt
JA Wessig
Den Abrechnungsschein müssen wir hier für Ersatzverfahren anlegen, damit der Patient bestätigt, bei der angegebenen Versicherung versichert zu sein. Der eigentliche "Schein" geht wie alle digital zur KV: Zusätzlich fordert Tomedo bzw. bislang jede Paraxissoftware bei allen Ersatzverfahren dazu auf, einen Abrechnungsschein an die KV zu schicken. Ferner noch Scheine von besonterne Kostenträgern etc.
Bei Menschen, die physisch in der Praxis sind macht das auch Sinn, denn sie haben ihre Versicherung quittiert. Bei Videosprechstunden liegt diese Unterschrift nicht vor, sodass der Abrechnungsschein nichts wert ist, da er nicht mehr Informationen enthält als der "Schein" der digital zur KV gegangen ist.
Die Liste der einzureichenden Scheine war zuletzt 1-2 DinA4 Seiten lang. Da kommt der Wunsch auf, das irgendwie dezimieren und automatisieren zu können.
Viele Grüße
JA Wessig