Martin Peterseim
Hallo, hausärztlich tätige Praxen!
Wir erhalten von unseren umliegenden Pflegeheimen regelmäßig "ärztliche Fragebögen" zur Anmeldung von Patienten für die Heimaufnahme bzw. sogar zur Kurzzeitpflege. Teilweise sind diese sehr umfangreich, und der Zeitaufwand ist entsprechend groß.
Sicher wollen wir unseren Patienten dies nicht verwehren, da ansonsten ggf. eine Aufnahme nicht möglich ist. Je nachdem, ob der Patient im HzV oder im geriatrischen Assessment ist, sind wir da etwas großzügiger.
Grundsätzlich stellt sich uns die Frage, ob ein solcher Fragebogen gerechtfertigt ist bzw. ob wir diesen ggf. den Patienten privat in Rechnung stellen können, da es sich nicht um eine Kassenleistung handelt.
Wie gehen andere Praxen damit um?
Grüße und Danke an euch!
Katharina Kraus
Bei uns sind da regulär eigentlich nur 2 DIN A4-Seiten mit recht einfach zu beantwortenden Fragen, wir haben die der umliegenden Heime digitalisiert und als ankreuzbares Formular in tomedo hinterlegt. Zeitaufwand inklusive Diagnosenlistenausdruck ca. 3 Minuten, wir stellen da nichts in Rechnung.
Martin Peterseim
Danke für das Feedback. Wir müssten es sicher auch mal digitalisieren das würde Zeit sparen.
Carsten Wendt
Wir betreuen 2 Pflegeheime. Da das Heim den Fragebogen in Auftrag gibt, haben wir die Rechnung an das Heim gestellt, nicht an den Patienten. Es gab große Aufregung, seit dem müssen wir keine Anmeldebögen mehr ausfüllen.
Martin Peterseim
Sehe ich auch so. Es brauchen auch nicht alle Heime einen ärztlich bestätigten Fragebogen. Ich finde es einfach unnötigen bürokratischen Aufwand, zumal es Fragen sind, die auch die Angehörigen beantworten können.
Christianhochhausen
Wir stellen eine Rechnung nach GOÄ. Bisher keine negativen Rückmeldungen.
Johannes Stößel
Wieso stellen das konsequent in Rechnung. Wir machen eh schon viel zu viel umsonst. Und nur weil es durch Optimierung schnell geht heißt es nicht, dass das nichts kostet. Fragen nach ansteckenden Krankheiten oder Tuberkulose beantworte ich nur mit "kann ich nicht beurteilen, da nicht untersucht".
Martin Peterseim
Dem Heim oder dem Patienten?
Christianhochhausen
Dem Patienten
Martin Peterseim
Danke für die vielen Rückmeldungen.
Wir werden zukünftig die Formulare digitalisieren und dem Patienten nach GOÄ in Rechnung stellen.
Clemens Siebolds
Soweit ich weiß machen die PH das, wg dem MDK - da sowas als QM gefordert ist.
Ich gucke drauf, kreuze an was Sinn macht (kenne die Person ja nicht), hefte ab gut ist. Ist sicher eine Frage wie nervig i.S. wie oft das stattfindet.
De facto ist die Digitalisierung richtig und wichtig.
A. Hoffmann
Nur zur Erinnerung: Nach GOÄ und §12 der Musterberufsordnung sind wir verpflichtet, erbrachte Leistungen auch abzurechnen. Das ist keine Frage der Großzügigkeit, sondern der rechtlichen und berufsständischen Pflicht. Wer bewusst darauf verzichtet, bewegt sich im berufs- und unter Umständen sogar strafrechtlich relevanten Bereich.
Katharina Kraus
na dann bleibt mir nur zu hoffen, dass mich da niemand anzeigt :)
A. Hoffmann
Ein Spiel mit dem Feuer:
Das LG Berlin (Az. 103 O 80/10) hat 2010 entschieden, dass kostenlose GOÄ‑Leistungen – wie ein Hautkrebs‑Screening – gegen § 12 MBO‑Ä verstoßen und unzulässige Werbung darstellen. Auch das KG Berlin (Az. 5 U 139/21) bestätigte 2024: Umfangreiche Gratisangebote (z. B. DVT, 3‑D‑Scan) fallen unter unzulässige Werbegabe (§ 7 HWG). Weitere Urteile findet man schnell.
Ein Kollege, der sich dadurch in seiner Chance, von dem Heim Patienten zu bekommen, benachteiligt sieht, hat gute Chancen auf Schadensersatz.
Katharina Kraus
Da besteht bei uns glücklicherweise keine Gefahr, da wir nur Patient*innen in den Heimen betreuen, die zuvor sowieso bei uns bereits Patient*innen waren. Wir übernehmen niemand neues.
Danke auf jeden Fall für die Hinweise!