genau über diese Fragestellung haben wir uns auch Gedanken gemacht und inzwischen ein klares Prozedere für unsere Praxis festgelegt:
Patientinnen und Patienten, die Wunschlabore (z. B. IGeL oder funktionelle Labore) durchführen lassen möchten, erhalten zunächst einen Termin beim Arzt. In diesem Gespräch klären wir den medizinischen Hintergrund, beraten zu Sinn und Umfang der Untersuchungen und informieren über die Kosten. Abgerechnet wird jdie 1 mit 3,5-fachen Satz der GOÄ – gegebenenfalls zusätzlich mit der Nr. 250 – auf einem Privatschein.
Alle Laborleistungen, die wir selbst berechnen können, rechnen wir über unsere Praxis ab. Spezialuntersuchungen, die extern erfolgen müssen, laufen dann über das jeweilige Labor. Ich kann den Patient*innen in den meisten Fällen eine recht genaue Kostenschätzung geben – weise aber auch darauf hin, dass es über das Labor unter Umständen etwas teurer werden kann.
Nach der Abnahme vereinbaren wir einen Folgetermin zur Besprechung der Laborwerte, in der Regel als 15-Minuten-Termin, abgerechnet mit der 3 im 3,5-fachen Satz. Wenn dieser Folgetermin nicht gewünscht ist, bieten wir auch keine Wunschlabore an. Unsere Begründung ist, dass wir die Verantwortung für die Abnahme tragen und es daher sinnvoll ist, auch die Interpretation gemeinsam zu besprechen.
Insgesamt liegt der Kostenrahmen für den Patienten für die Arztzeit bei etwa 50–60 Euro. Damit kann jeder für sich entscheiden, ob er das Angebot in Anspruch nehmen möchte oder nicht.