E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Beim Abrechnen der LZ 88115 bei präoperativer Diagnostik (amb. OP`s) fordert die Software die Angabe des OPS-Codes.

Diese Angabe ist jedoch laut KV Hessen nicht erforderlich, wird auch nur sehr selten von den operierenden Ärzten mitgeteilt.

Wie können wir diese Fehlermeldung umgehen und den entsprechenden Schein problemlos abrechnen?
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1 Antwort

Hinweise die tomedo anzeigt führen nicht zwangsläufig dazu eine eine Abrechnung unmöglich ist. Wenn das KV-Prüfmodul sich nicht beschwert, kann man die Abrechnung verschicken (ist dann nur die Frage was alles von der KV gestrichen wird).

Im konkreten Fall 88115 kann ich im von der KV Hessen zur Verfügung gestellten elektronischen EBM-Katalog nicht erkennen, dass eine OPS-Angabe Pflicht wäre. Evtl. haben Sie in der EBM-Verwaltung (admin->KV->EBM-Katalog) eine praxisspezifische Einstellung dazu getoffen? (s. screenshot)

 

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