E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Am 1.7. lag mir ein Behandlungsausweis von einem Sozialamt-Patienten vom Behandlungstag 24.6. vor. Mir ist es nicht gelungen, einen Schein für Q2/2014 zu generieren, um ihn in der anstehenden Abrechnung aufzunehmen. Er wird jetzt als Nachzügler gemeldet und im Folgequartal liquidiert.

Frage: wie legt man nach dem Datums-Sprung im Quartalswechsel einen retrospektiven Schein ab, auf dem dann die EBM-Ziffern eingetragen werden können?
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1 Antwort

Soweit wir uns erinnern, ist das eine KBV-Vorgabe und wir dürfen das nicht erlauben (wir erkundigen uns aber noch einmal).
Ganz allgemein: In Fällen, in denen die Software-Reglementierungen bzgl. Datums-Cutoffs der tatsächlichen Gesetzeslage hinterherhinken, setzen sich Ärzte oft über die Praxissoftware hinweg, indem sie ihr Systemdatum temporär auf einen Tag im betreffenden Quartal ändern und so die Software überlisten; ob das legal ist, wissen wir nicht.
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