Für die Praxen ist zu beachten, dass für die Höhe der Pauschale nicht das Quartal der Bestellung des Konnektors, sondern das Quartal der erstmaligen Nutzung des Konnektors relevant ist. Das heißt, es gilt das Quartal, in dem in der Praxis der erste Online-Abgleich der Versichertenstammdaten erfolgt ist.
In Anbetracht dessen, dass die Konnektoren aktuell gar nicht lieferbar sind, bedeutet das: Wer jetzt bestellt, bekommt zwar die aktuellen Preise, nicht aber die aktuelle Förderung! (Ein Schelm wer böses dabei denkt...)
mittlerweile wurde es auch offiziell bestätigt (Quelle):
die bisher gültige Deadline 01. Juli 2018 ist nicht zu halten, weshalb die Frist für die Anbindung von Praxen und Kliniken an die Telematik-Infrastruktur vorerst - wie bereits früher erwähnt: es stehen Wahlen an - um ein halbes Jahr auf den 31. Dezember 2018 vertagt wurde
Gibt es denn einen neuen Stand bzgl. der von zollsoft empfohlenen Telematikgeräte? Langsam wird es Zeit!
Viele Grüße aus Bremen, F. van Wasen