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Wir können die Quartals-Abrechnung nicht machen, da wir vom Prüfmodul den folgenden Fehler angezeigt bekommen:

KVDT-R782 (F*): Ab dem Quartal 4/2014 gilt: Falls eine Angabe zu 'Versicherungsschutz Beginn' (FK 4133) vorhanden ist, dann muss das Leistungsdatum (FK 5000) jünger als die Angabe zu 'Versicherungsschutz Beginn' sein.

Was bedeutet dieser Fehler und was können wir tun?

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Diese im Quartal 4/2014 neu hinzugekommene KVDT-Regel soll anscheinend verhindern, dass bei einem Kassenwechsel im laufenden Quartal Leistungen zu Lasten der falschen Kasse abgerechnet werden. Somit sollten nur Patienten betroffen sein, die während des Quartals ihre Versicherung gewechselt haben. Die Patienten erhalten in dem Fall von der neuen Krankenkasse bereits eine Versichertenkarte, auch wenn diese z.B. erst einen Monat später gültig ist.

Nehmen wir zum Beispiel Patient Müller, der im Q4/14 von der IKK zur TK wechselt. Der Versicherungsschutz bei der TK beginnt am 01.12.2014, er bekommt seine neue TK-Karte jedoch bereits am 01.11.2014 zugeschickt. Am 20.11.2014 kommt Herr Müller in die Praxis und bringt bereits seine neue TK-Karte mit - eigentlich müsste dieser Besuch jedoch noch zu Lasten der TK abgerechnet werden. tomedo muss jedoch nach den KBV-Vorgaben die neue TK-Karte bereits akzeptieren, zeigt aber zumindest eine (vorübergehende) Warnung an, dass noch nicht darauf abgerechnet werden darf. Da diese Warnung jedoch offensichtlich zu leicht ignoriert werden kann, ist sie wenig hilfreich. Ab der Version 1.21 (Quartalsupdate für Q1/15) wird das tomedo-interne Prüfmodul einen entsprechenden Abrechnungsfehler generieren. Zudem werden wir auch die Eingabemaske entsprechend anpassen, um das Eingeben von Leistungen zu einem „zu frühen“ Zeitpunkt komplett zu unterbinden. 

Um die betroffenen Patienten jetzt abrechnen zu können, müssen alle Leistungen welche vor dem „gültig von“-Datum liegen auf einen Schein welcher zu Lasten der alten Krankenkasse geht eingetragen werden. War der Patient im laufenden Quartal bereits ein mal mit seiner alten Karte da, sollte ein solcher Schein bereits existieren und die Leistungen müssen nur umgetragen werden. Ansonsten muss der Schein neu angelegt (und ggfs. die alte Versichertenkarte noch mal angefordert) werden. Das „gültig von“-Datum finden Sie unter „Schein zeigen -> Patient/Karte“:

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