E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
seit dem quartalsupdate funktioniert die automatische zuordnung von grünen und roten rezepten bei otc medikamenten bei der neuen verordnung (medik reiter) nicht mehr wie bisher.

bisher: paracetamol kam automatisch auf grünem rezept

jetzt: paracetamol kommt auf rotem rezept

wir haben es bei mehreren otc medikamenten geprüft immer mit dem gleichen ergebnis. im übringen auch, wenn der patient das selbe medikament bereits auf  ein grünes rezept bekommen hatte.

nur bei otc ausnahmen dürfen die medikamente auf rot verordent werden, diese ausnahmen sind sehr selten.

die alte einstellung war viel besser, da jetzt die seltene ausnahme zur regel gemacht wurde. kann man die alte einstellung wieder herstellen?

mfg das praxisteam

praxis horst
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Beste Antwort
Wir hatten im Juni unserer Medikamentenmodul-Rezertifizierung bei der KBV. Dort wurde unter anderem moniert, dass OTX-Präparate (= OTC mit Ausnahmen) sowie auch andere bedingt erstattungsfähige Präparate automatisch auf ein grünes Rezept verordnet werden. Die KBV wünscht sich hier das rote Rezept als Standard. Dieser Anforderung sind wir nachgekommen.

Es gibt allerdings unter Einstellungen->Praxis->Mediks die Option 'Bei bedingt erstattungsfähigen Medikamenten standardmäßig... -> auf grünes Rezept verordnen'. Diese stellt das bisherige Verhalten wieder her.
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Gerade wollte ich auf diese Option verweisen... Die o.g. Forderung der KV ist ziemlich praxisfremd; Danke daher für die Einstellungsmöglichkeit.

Liebes zollsoft-Team,

ich fürchte, Sie müssen hier noch einmal grundsätzlich an der Programmlogik der Verordnung feilen.

Bedauerlicherweise werden durch Abdamed als "bedingt erstattungsfähig" nicht nur Präparate gemeldet, die im Prinzip rezeptfrei sind und der OTC-Regelung unterliegen. Unter diese Meldung durch Abdamed fallen auch rezeptpflichtige Präparate, Beispiele sind aus meinem Fachbereich Buspiron und die Cholinesterasehemmer. Was die Leute bei Abdamed sich dabei gedacht haben, weiß ich nicht. Denn "bedingt erstattungsfähig" in dem Sinne, daß Erstattungsfähigkeit nur für kassenzugelassene Indikationen zutrifft, ist im Grunde jedes Medikament.

Dank des unglücklichen Zusammenwirkens der lebensfemden KBV-Meinung und der Programmlogik von tomedo haben wir jetzt folgende Wahl:

  • entweder, rezeptfreie Medikamente landen auf einem roten Rezept, wenn man nicht aufpaßt
  • oder, rezeptpflichtige, aber als "bedingt erstattungsfähig" bezeichnete Medikamente landen auf einem grünen Rezept, was ganz verkehrt ist (wenn keine Kassenverordnung, dann ein blaues Rezept in diesem Falle!!)

tomedo müßte bitte dringend berücksichtigen, daß NIcht-Kassenverordnungen

  • bei rezeptpflichtigen Präparaten auf einem blauen
  • und bei nur apothekenpflichtigen Präparaten auf einem grünen Rezept landen.

Zudem müßte doch bitte wieder die Regel gelten, daß der letzte Verordnungsstatus erinnert wird (wenn ein Patient mit Herzinfarkt ASS auf Kassenrezept kriegte, dann bitte automatisch auch für die Folgeverordnungen; bei Neuverordnungen muß der Arzt die Ausnahme manuell einstellen).

Viele Grüße,

Mike Prater

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