E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
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Wir sind für die Blankoformularbedruckung zertifiziert. Hierbei handelt es sich um die Möglichkeit, Formularhintergrund und -inhalt zugleich auf spezielles von der KV zur Verfügung gestelltes "Blankopapier" zu drucken. Der Vorteil ist, dass Sie nicht mehr das richtige Formular heraussuchen und in den Drucker schieben müssen.

 

Für die Blankoformularbedruckung bieten sich Drei- oder Vier-Schacht-Drucker an, prinzipiell geht aber auch ein normaler Laserdrucker oder Tintenstrahler, bei dem Sie A4 im Normalschacht haben und im manuellen Schacht A5 und Rezepte einschieben. Sie bekommen von der KV speziell karierte leere A5- und A4-Papiere zugeschickt. Diese legen sie dann jeweils in einen Schacht ein. Außerdem legen sie noch reguläres A4-Papier in einen dritten Schacht (für Arztbriefe und andere normale Ausdrucke), A6-Kassenrezepte (sog. rote Rezepte) in einen vierten Schacht und A6-Privatrezepte (sog. grüne Rezepte) in die manuelle Zufuhr. Damit können sie alle Formulare vom Rechner aus drucken, ohne im Drucker irgendetwas einlegen zu müssen (das ist der Vorteil gegenüber dem traditionellen Formulardruck, bei dem man das korrekte Formular finden muss und manuell in den Drucker einschiebt). Haben Sie nur drei Schächte + manuelle Zufuhr, so müssen sie z.B. Briefe auf einem anderen Drucker drucken.

 

Ein in mehreren Praxen gut bewährter Multi-Schacht-Drucker ist der Kyocera FS-4100DN. Der Brother HL-5350DN2LT ist auch gut. Darauf achten, dass Sie die 3-4 Papierkassetten gleich mitbestellen (die Standardausführungen haben nur eine Kassette). Gesamtkosten sollten zwischen 400 EUR und 500 EUR netto betragen.

 

Wichtig: Sie müssen die Blankoformularbedruckung vor Beginn bei ihrer KV beantragen; diese schickt Ihnen dann immer auf Zuruf stapelweise das kostenlose Formularpapier zu. Hierzu brauchen Sie folgende Daten:

1. Softwarehersteller: zollsoft GmbH

2. Name der Praxis-EDV: tomedo

3. KBV-Zulassungsnummer für EDV-Abrechnung: Y/1/1607/36/457 (gültig bis 30.6.2018)

4. KBV-Zulassungsnummer für Blankoformularbedruckung: Y/9/1410/45/457 (gültig bis 30.6.2018)

 

Aktuelle Prüfziffern finden Sie auch unter: http://www.kbv.de/html/5614.php

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