E-Rezept ist verpflichtend seit dem 01.01.2024
Alle Hinweise und Informationen zur Nutzung finden Sie unter folgendem Link.
Wenn eine längere Anamnese bzw. Befund eingetragen werden, wird dieser beim Drucken abgeschnitten und nicht auf der Rückseite und bei "Weiteres" eingetragen. Dies führt zu Verlusten beim Ausdrucken und Übersenden der Berichte.

Wie geht das?
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1 Antwort

1. Das Drucken von Berichten wird allgemein mit dem DALEUV Verfahren nicht wirklich benötigt, da alles digital funktionieren soll (laut DGUV)

2. Mit dem Quartalsupdate gibt es eine Möglichkeit ein pdf zu erzeugen, welches die Informationen aus der DALE-Berichtdatei (xml) nutzt. Das kann man dann besser ausdrucken.

3. Ein "Verlust" beim Übersenden in der DALE-Berichtdatei (xml) würde ich bezweifeln! Wenn Sie Übersenden in Punkto Post meinen, dann ja, aber dafür ist (wie in 1. erläutert) das Ganze nicht vorgesehen... aber siehe 2.

Beantwortet von (82.9k Punkte)
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Hallo,

es ist natürlich nicht für die Übermittlung an der BG notwendig, sondern wenn bei der Überweisung an einen Kollegen der aktuelle F1000 oder Zwischenbericht an den Kollegen ausgedruckt mitgegeben werden muss.

Danke für den Hinweis.

Ja, evtl sollte man das einen der vielen Mitarbeiter der DGUV mitteilen, das sowas auch gehen sollte. Die sind immer offen für Gute Vorschläge frown

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